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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragliche Grundlagen für Engineering-Dienstleistungen von Theves Energy.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Theves Energy, Inh. Ahmad Buschhüter, 52064 Aachen (nachfolgend "Auftragnehmer"), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer ist spezialisiert auf Ingenieursdienstleistungen, PCB-Design und Elektronikentwicklung.

(2) Grundlage ist das vom Auftraggeber akzeptierte schriftliche Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Beauftragung erforderlichen Dokumente, Spezifikationen und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und auf den Rechnungen nicht ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Abnahme und Gewährleistung bei Prototypen

(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Arbeitsergebnisse verpflichtet, sobald diese den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

(2) Hardware-Prototypen dienen der experimentellen Validierung und besitzen nicht die Eigenschaften eines zulassungsfähigen Serienprodukts. Der Auftragnehmer haftet nicht für die fehlerfreie Integrierbarkeit in Drittsysteme.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie entgangener Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten finalen Entwicklungsdaten (z. B. Gerber-Files). Das Know-how des Auftragnehmers an vorbestehenden Modulen bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aachen.

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